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1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde der Firma Kippels Reisen, nachfolgend KIPPELS genannt, den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieses Angebot kann von KIPPELS innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmelder nebst diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von KIPPELS zustande.
1.3 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich
aus den Angaben der Homepage und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Außerhalb der Homepage bietet KIPPELS auch Spezialangebote an. Für solche Spezialangebote
ergibt sich der Leistungsumfang von KIPPELS ausschließlich aus der Reisebeschreibung in diesem
Spezialangebot und zwar auch dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Reiseleistungen
im weiteren Umfang auch auf der gültigen Homepage enthalten sind. Änderungen und Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch KIPPELS.
2. PREISE UND BEZAHLUNG
2.1 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten die auf der Homepage genannten Preise jeweils auf Zimmerbasis
(nicht pro Person) und nach gewähltem Hotel bzw. Hotelkategorie. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung
in Höhe von 20 % des Reisepreises, höchstens jedoch EURO 500,- pro Reisenden zu leisten. Erfolgt diese
Zahlung nicht, ist KIPPELS berechtigt, dem Kunden eine Nachfrist von zwei Wochen zur Leistung der
Anzahlung zu setzen und nach erfolglosem Ablauf dieser Frist vom Reisevertrag zurückzutreten.
Bei Rücktritt steht KIPPELS eine Entschädigung entsprechend der Regelung in Ziffer 4.3 zu. Maßgebend
für die Höhe der Entschädigung ist der erste Werktag, der auf die von KIPPELS gesetzte Frist folgt, auch
wenn die Rücktrittserklärung dem Kunden erst später zugeht.
2.2 Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten-
und sonstige Versicherungen vollständig zu leisten. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor
Reisebeginn fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel 14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt der Reiseunterlagenversand per Mail als PDF-Datei.
2.3 Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das Konto von Kippels. Zahlungen mit Kreditkarte sind nicht möglich.
2.4 Die anfallenden Bankgebühren für Anzahlung und Restzahlung sind ausschließlich vom Kunden selber zu tragen. Dieses
gilt auch für Überweisungen aus dem Ausland. Bei Nichtbeachtung ist Kippels berechtigt, diese Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
Die Reise gilt erst als vollständig bezahlt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag bei Kippels eingegangen ist.
2.5 Sonderregelung für Flüge: Die Bezahlung von Flügen zu Sondertarifen oder Low Cost Carriern erfolgt
in der Regel bereits vollständig nach Buchung. Für Umbuchungen oder Stornierungen gelten immer die Bedingungen der
Fluggesellschaften.
3. LEISTUNGS UND PREISÄNDERUNGEN
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von KIPPELS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür auf der Homepage genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann KIPPELS bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn
die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige Änderungen wird KIPPELS den Kunden unverzüglich informieren.
4. TEILNEHMERWECHSEL, UMBUCHUNG, RÜCKTRITT
4.1 Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, daß an seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird bis 31. Tag vor Reiseantritt
ein Bearbeitungsentgelt von EURO 50,- pro Person erhoben. Flüge sind hiervon ausdrücklich ausgenommen, da hierfür die jeweiligen
Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften gelten und diese Gebühren gemäss der Bestimmung der Fluggesellschaft zusätzlich berechnet werden.
Ab dem 30. Tag wird dies wie Stornierung (gemäß 4.3) und
Neubuchung behandelt.
4.2 Für die Bearbeitung von Umbuchungen auf Wunsch des Kunden im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft,
Verpflegung und Reiseziel, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von EURO 50,- pro Person fällig.
Für Flugumbuchungen gilt die jeweilige Tarifbestimmung der Fluggesellschaft und die damit verbundenen Kosten.
Bei Rückflugumbuchungen am Zielort, sofern es sich um einen aufgrund der Tarifbestimmung umbuchbaren Tarif handelt,
werden zu den Gebühren der Fluggesellschaft zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von EURO 50,-
pro Person erhoben. Umbuchungswünsche sind schriftlich abzuwickeln. Ein Anspruch auf Umbuchung hat
der Kunde nicht; KIPPELS kann solchen Wünschen jedoch nach Möglichkeit entsprechen.
In jedem Fall sind tariflich bedingte Mehrkosten, unabhängig von den o.g. Umbuchungsgebühren, zusätzlich und gesondert vom Kunden zu tragen.
4.3 Der Kunde kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich unter
Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittsstichtag ist der Zugang der
Rücktrittserklärung. KIPPELS ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden vom Reisevertrag berechtigt,
pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die betroffenen Reisevorkehrungen und
Aufwendungen zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Reiseteilnehmer bei Rücktritt:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mind. jedoch EURO 50,- p. P.,
- vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,
- vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,
- vom 14.- 7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises,
am Reisetag oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises als pauschalierte Rücktrittskosten zu zahlen.
Ausnahmeregelung für den Fluganteil: Ist im Reisepreis ein Flug enthalten, so gelten für Flüge generell die jeweiligen
Bedingungen der Fluggesellschaft. Bei Sondertarifen kann es zu Stornogebühren bis 100 % nach erfolgter Buchung kommen,
unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
4.4 Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer,
Appartement etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet
sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
4.5 Sollte der Reisende nach erfolgtem Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch von KIPPELS
zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können oder die Rückreise
vorzeitig antreten, so wird KIPPELS bemüht sein, bei den jeweiligen Leistungsträgern eine Erstattung der
ersparten Aufwendungen zu erhalten. Eine Erstattungspflicht von KIPPELS ergibt sich hieraus allerdings nicht.
Bei völlig unerheblichen Leistungen entfällt diese Verpflichtung;
dies ist ebenso der Fall, wenn einer Rückvergütung gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Über die nicht erhaltenen Leistungen muß der Reisende aus Beweissicherungsgründen
eine Bescheinigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers vorlegen.
4.6 Eine Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. KIPPELS
empfiehlt dringend den Abschluß einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise. Ansprüche
des Kunden sind ausschließlich direkt gegenüber der Versicherung geltend zu machen. KIPPELS
ist mit der Schadensregulierung nicht befaßt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer
von ihm geschuldeten Rücktrittsgebühr von der Schadensregulierung durch die Versicherung abhängig zu machen.
5. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
5.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. KIPPELS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Abhilfe kann in der Weise geschaffen werden, daß eine mindestens gleichwertige, für den Reisenden zumutbare
Ersatzleistung erbracht wird. Sofern der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde
bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
5.2 Im Fall des Aufretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, der örtlichen Reiseleitung oder KIPPELS direkt
den Mangel anzuzeigen, um diesen Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Die Kontaktadresse und Telefonnummer
ist den Reiseunterlagen zu entnehmen.
5.3 Unterläßt der Reisende die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit
von Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
5.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich
beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn KIPPELS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde KIPPELS hierfür
eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von KIPPELS
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
6. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
6.1 Will der Reisende KIPPELS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung,
Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch
der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber KIPPELS anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitung oder
andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur
gewahrt, wenn die Erklärung des Reisenden KIPPELS vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Reisende ist
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.
6.2 Die vorstehenden Ansprüche können vom Reisenden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw.
im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden,
wenn für den letztgenannten Fall eine Bevollmächtigung beigefügt ist.
6.3 Ansprüche des Reisenden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem KIPPELS die Ansprüche schriftlich zurückweist.
6.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
6.5 Die Haftung von KIPPELS für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Zusatzleistungen, die nicht im
Pauschalpreis enthalten sind, insbesondere von solchen aus Zusatzbuchungen im Zielgebiet
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Rundreisen etc.) ist ausgeschlossen. Störungen dabei
rechtfertigen keine Inanspruchnahme von KIPPELS aufgrund des Pauschalreisevertrages.
6.6 Sonderwünsche wie z. B. die Lage des Zimmers o. ähnl. leiten wir gerne an den jeweiligen Leistungsträger weiter.
Diese sind jedoch in jedem Fall unverbindlich und nicht Bestandteil des Reisevertrages. Eine Zusage hierfür ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Regreßansprüche jeglicher Art aufgrund der Zimmerlage bestehen nicht und werden von KIPPELS ausdrücklich ausgeschlossen.
6.7 Flugzeiten sind immer unverbindlich und können jederzeit, auch kurzfristig, von der Fluggesellschaft geändert werden.
Ein Kunde ist daher außerdem verpflichtet, sich 1-2 Tage vor dem gebuchten Rückflug die Flugzeit noch einmal rückbestätigen zu lassen.
Dieses ist zwingend erforderlich. Erfolgt die Rückbestätigung vor Ort vom Kunden nicht, und es kommt zu einer Flugzeitänderung,
so ist der Kunde für den resultierenden Schaden selbst verantwortlich. Eine Haftung für eine vom Kunden nicht erfolgte Rückflugbestätigung
wird von der Fluggesellschaft und von KIPPELS ausdrücklich ausgeschlossen.
7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
7.1 Die vertragliche Haftung von KIPPELS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit KIPPELS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. KIPPELS empfiehlt dem Reisenden den Abschluß einer Reiseversicherung.
8. ABTRETUNG
8.1 Die Abtretung von Ansprüchen gegen KIPPELS an Dritte, auch an Ehegatten, deren Rechtsgrund in
Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.
9. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.
10. GERICHTSSTAND: Düsseldorf
Kippels Reisen, Inh. Peter Kippels, Liesegangstr. 13, 40211 Düsseldorf
Fon 0211 - 500 89 94, Fax 0211 - 355 89 93
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